Skip to main content

Produzenten

Was tun bei Wildtierschäden?

Hasen, Krähen, Rehe oder gar Wildschweine sind im Grossen Moos hin und wieder am wüten und verursachen dadurch kleinere oder grössere Schäden an Gemüsekulturen. Je nach Ausmass kann dies zu erheblichen finanziellen Verlusten für die betroffenen Betriebe führen. Doch was können Gemüseproduzenten tun, wenn sie Schäden auf ihren Flächen zu verzeichnen haben?

Kontaktaufnahme mit Wildhüter

Hat ein Produzent Schäden an seinen Kulturen festgestellt, soll Kontakt mit dem zuständigen Wildhüter aufgenommen werden. Den verantwortlichen Wildhüter finden Sie unter folgenden Links:

Kanton BE: https://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere/wildhueter.html
Kanton FR: http://www.fr.ch/sff/de/pub/fauna_biodiv_jagd_fischere/wildhuter_und_fischereiaufsehe.htm
Kanton SO: https://so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-wald-jagd-und-fischerei/jagd/wildschaeden/

Der Schaden wird anschliessend durch den Wildhüter geschätzt, allenfalls durch Zuhilfenahme der verantwortlichen Fachstelle für Gemüsebau. Ist der Schaden grösser als Fr. 100.00 und konnte er nicht durch zumutbare Schutzmassnahmen verhindert werden, wird er durch den Kanton abgegolten. Weiter hilft der Wildhüter, geeignete Schutzmassnahmen zu treffen, damit sich Schäden in Zukunft verhindern lassen. Je nach Massnahme ist ebenfalls mit Unterstützung des Kantons zu rechnen.

Beratung bei Vergrämung

Hat ein Gemüseproduzent regelmässig Probleme mit Wildtieren (z.B. Krähen), wird ebenfalls empfohlen, Kontakt mit den verantwortlichen Wildhütern aufzunehmen (auch wenn man keinen direkten Schaden zu verzeichnen hat). Diese sind gerne bereit die Landwirte bei Vergrämungs- und Schutzmassnahmen zu beraten und zu unterstützen. So liefern die Wildhüter zum Beispiel auch tote Krähen, damit diese gerupft und die Federn auf dem Feld verteilt werden können, um Krähen zu vergrämen. Eine noch bessere Möglichkeit ist, die Federn der Krähen direkt auf einen Jutesack zu kleben. Dieser kann dann in jedem Frühjahr wieder eingesetzt werden, ohne jedes Mal neue Krähen rupfen zu müssen. Dies ist nur ein Beispiel von einer möglichen, längerfristigen Massnahme um Wildtierschäden an Gemüsekulturen zu verhindern. Die Wildhüter helfen Ihnen gerne weiter bei der Ausarbeitung von Massnahmen.

Verbot von Chlorothalonil

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat allen Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chlorothalonil die Bewilligung entzogen. Der Einsatz des Mittels ist ab dem 01. Januar 2020 verboten.

In der untenstehenden Allgemeinverfügung finden Sie alle betroffenen Andwendungen:

pdf Allgemeinverfügung über die Verwendung von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorothalonil (351 KB)

Stellenmeldepflicht ab 2020 auch für den Gemüsebau

Auf den 01.01.2020 gilt die Quote von 5% als Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten gemäss Artikel 53a der Arbeitsvermittlungsverordnung. In der Landwirtschaft betrifft dies folgende Berufsarten: Hilfsarbeiter im Gemüse-, Wein- und Obstbau, Hilfsarbeiter in der Tierhaltung, Hilfsarbeiter in Ackerbau und Tierhaltung (ohne ausgeprägten Schwerpunkt).

Der Prozess bei einer Stellenbesetzung:
Kontrolle ob eine auszuschreibende Stelle meldepflichtig ist oder nicht
Ausschreiben der offenen Stelle auf www.arbeit.swiss
Bestätigung der Stellenmeldepflicht durch die öAV (RAV)
Drei passende Bewerbungs-Dossiers pro Stelle (falls vorhanden) werden vom RAV innert 3 Arbeitstagen an den Stelleninserenten übermittelt
Beurteilung der Bewerbungsunterlagen durch den Arbeitgeber, ob ein Bewerber für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist
Mitteilungspflicht: Rückmeldung der Entscheidung an RAV
Während 5 Arbeitstagen darf die Stelle nicht anderweitig ausgeschrieben werden.

Ausnahmen von der Stellenmeldepflicht:
Stellen innerhalb eines Unternehmens, einer Unternehmensgruppe oder eines Konzernes können mit Personen besetzt werden, die seit mindestens 6 Monaten anderweitig in der Firma angestellt sind; dies gilt auch für Lernende, die im Anschluss an die Lehre angestellt werden.
Wenn die Beschäftigungsdauer maximal 14 Tage dauert.
Wenn Personen angestellt werden, die mit Zeichnungsberechtigten durch Ehe oder eingetragene Partnerschaft verbunden, oder in gerader Linie oder bis zum ersten Grad in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind; Stiefgeschwister sind den Geschwistern gleichgestellt.

Weiter Informationen finden Sie unter www.arbeit.swiss. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung

Ursula Dammann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Berner Bauern Verband

pdf Merkblatt zur Stellenmeldepflicht für Arbeitgeber in der Landwirtschaft (474 KB)

Bekämpfung Tomatenminiermotte

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat das Pflanzenschutzmittel Isonet T, das zur Bekämpfung der Tomatenminiermotte eingesetzt wird, befristet bis zum 31. Oktober 2020 zugelassen. Der Einsatz ist nur unter folgenden Bedingungen zugelassen: Einsatz nur im Gewächshaus, Dosierung von 800 Dispenser pro ha, Anwendung vor dem Flug der 1. Generation.

Weitere Informationen finden Sie in der untenstehenden Allgemeinverfügung:

pdf Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in Sonderfällen (279 KB)

Berechnung von Lager-, Pack- und Transportkosten

Wie hoch die Kosten für die Lagerung, das Abpacken und den Transport von Gemüse ausfallen, ist oft schwierig zu beziffern. Die Fachstelle für Gemüsebau BE hat eine einfache Excel-Vorlage für die betriebsspezifische Berechnung dieser Kostenpositionen erstellt.

In diesem Excel-Dokument können die eigenen Werte eingetragen werden. Daraus werden die Kosten von Lagerung, Abpacken und Transport pro kg Gemüse automatisch berechnet.

Das Hilfsmittel soll als Ergänzung zum ProfiCost Gemüse dienen. Das Excel-File kann untenstehend heruntergeladen werden (die Werte im Excel sind lediglich Beispieldaten und müssen durch die betriebsspezifischen Werte ersetzt werden).

spreadsheet Kalkulationstool Lager und Packkosten 1.3 (87 KB)

Merkblatt Gewächshausmiete

Das Landwirtschaftliche Institut Grangeneuve hat im Rahmen des Betriebswirtschaftsprojektes der SZG ein Merkblatt zu Ansätzen bei der Vermietung von Gewächshäuser erarbeitet.

Das Merkblatt kann unten heruntergeladen werden.

pdf Merkblatt Gewächshausmiete (452 KB)

Merkblatt zur Weissen Fliege

Die Weisse Fliege hat sich auch in diesem Jahr bereits wieder stark in den Kohlkulturen verbreitet. Die Agroscope hat ein Merkblatt mit den aktuell bewilligten Bekämpfungsmassnahmen erstellt. Das Merkblatt kann untenstehend heruntergeladen werden.

pdf Die Weisse Fliege an Kohl (Aleyrodes proletella) (620 KB)

Merkblatt Arbeitsmarktkontrolle

Die GVBF hat zusammen mit dem Berner Bauern Verband ein Merkblatt zur Arbeitsmarktkontrolle erstellt. Das Merkblatt erläutert die wichtigen Punkte beim Stellenantritt sowie den Ablauf einer solchen Kontrolle. Dieses kann in diversen Sprachen untenstehend heruntergeladen werden.

Die GVBF bittet die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, die Arbeitsmarktkontrollen kooperativ anzugehen und die Landwirtschaft weiterhin positiv und vorbildlich zu positionieren. Die Mitwirkungspflicht der kontrollierten Unternehmen ist gesetzlich vorgeschrieben. Das heisst, die Inspektoren haben jederzeit Zutritt und sind befugt, Personalien und Angaben zu den Lohn- und Anstellungsbedingungen zu erfragen, sowie die nötigen Unterlagen bei den Unternehmen einzuholen.

pdf Flyer Arbeitsmarktkontrolle 2017 (DE) (101 KB)

pdf Flyer Arbeitsmarktkontrolle 2017 (F) (140 KB)

pdf Flyer Arbeitsmarktkontrolle 2017 (BG) (111 KB)

pdf Flyer Arbeitsmarktkontrolle 2017 (PL) (126 KB)

pdf Flyer Arbeitsmarktkontrolle 2017 (PT) (108 KB)

pdf Flyer Arbeitsmarktkontrolle 2017 (RO) (107 KB)

Wildtierschäden an Gemüsekulturen

Leider kommt es an Gemüsekulturen immer wieder zu kleinen und grossen Schäden durch Wildtiere. In den letzten Jahren konnte im Seeland eine Zunahme von diesen Schäden festgestellt werden. Dies hat die GVBF dazu veranlasst, den Kontakt mit den zuständigen Behörden von den Kantonen Bern und Freiburg zu suchen. An einer gemeinsamen Sitzung wurden die Möglichkeiten der Gemüseproduzenten besprochen.

Zunahme der Wildtierbestände

Die beobachtbare Zunahme der Schäden in den letzten Jahren ist grundsätzlich mit einer Zunahme von gewissen Wildtierarten in Verbindung zu setzen. So war zum Beispiel die Hasenpopulation im Jahr 2016 ca. 20% grösser als im Vorjahr. Auch bei anderen Arten war eine Zunahme feststellbar. Die höhere Anzahl an Wildtieren ist jedoch nicht dauerhaft. Die Populationen sind oft grossen jährlichen Schwankungen ausgesetzt. Konkret heisst das, dass es neben Jahren mit vielen Tieren und somit grösseren Schäden auch Jahre mit weniger Tieren und dadurch geringeren Schäden gibt. Doch was können Gemüseproduzenten tun, wenn sie Schäden auf ihren Flächen zu verzeichnen haben?

Massnahmen bei Schäden

Hat ein Produzent Schäden an seinen Kulturen festgestellt, soll Kontakt mit dem zuständigen Wildhüter aufgenommen werden (einen Link zum entsprechenden Wildhüter Ihrer Region finden Sie auf www.gvbf.ch). Der Schaden wird anschliessend durch den Wildhüter geschätzt. Ist der Schaden grösser als Fr. 100.00 und konnte er nicht durch zumutbare Schutzmassnahmen verhindert werden, wird er durch den Kanton abgegolten. Weiter hilft der Wildhüter, geeignete Schutzmassnahmen zu treffen, damit sich Schäden in Zukunft verhindern lassen. Je nach Massnahme ist ebenfalls mit Unterstützung des Kantons zu rechnen.

Kontaktaufnahme mit Wildhüter

Hat ein Gemüseproduzent regelmässig Probleme mit Wildtieren (z.B. Krähen), wird ebenfalls empfohlen, Kontakt mit den verantwortlichen Wildhütern aufzunehmen (auch wenn man keinen direkten Schaden zu verzeichnen hat). Diese sind gerne bereit die Landwirte bei Vergrämungs- und Schutzmassnahmen zu beraten und zu unterstützen. So liefern die Wildhüter zum Beispiel auch tote Krähen, damit diese gerupft und die Federn auf dem Feld verteilt werden können, um Krähen zu vergrämen. Eine noch bessere Möglichkeit ist, die Federn der Krähen direkt auf einen Jutesack zu kleben. Dieser kann dann in jedem Frühjahr wieder eingesetzt werden, ohne jedes Mal neue Krähen rupfen zu müssen. Dies ist nur ein Beispiel von einer möglichen, längerfristigen Massnahme um Wildtierschäden an Gemüsekulturen zu verhindern. Die Wildhüter helfen Ihnen gerne weiter bei der Ausarbeitung von Massnahmen.

Hier finden Sie die für Ihre Region verantwortlichen Wildhüter:

Bern - Freiburg - Solothurn

Neustes Merkblatt zum Erdmandelgras

Untenstehend finden Sie das neuste Merkblatt zum Erdmandelgras zum Download. Darin sind die wichtigsten Erkenntnisse und Neuerungen in Bezug auf das Erdmandelgras zusammengefasst.

pdf Merkblatt Erdmandelgras (1 MB)

Bewässerungskosten im Griff

Die Bewässerung ist für die Produktion von qualitativ hochwertigem Gemüse essentiell. Je nach Witterung stellen die Bewässerungskosten deshalb einen nicht zu vernachlässigenden Kostenpunkt dar. Eine kurze Broschüre des INFORAMA gibt nun einen Überblick über die Kosten der verschiedenen Bewässerungssysteme im Freiland-Gemüsebau.

Die Berechnungen haben gezeigt, dass die Vollkosten für eine Zusatzberegnung von 75mm bei den gängigsten Verfahren (Reihenregner und Rollomat) nahe beieinander liegen und alle zwischen Fr. 1'070.00 und Fr. 1'129.00 pro ha liegen. Die Tropfenbewässerung schlägt mit Fr. 2'569.00 pro ha zu Buche.

Untenstehend können Sie die Broschüre mit den detailierten Ergebnissen herunterladen:

pdf Broschüre Bewässerungskosten (435 KB)

Gmüespfad - Mithilfe von allen ist notwendig

In der Zeit von Anfang Mai bis Mitte Oktober ist im Seeland jeweils der bekannte Gemüsepfad ausgeschildert. Die breite Bevölkerung hat dadurch die Möglichkeit, einen Einblick in den grössten Gemüsegarten der Schweiz zu erhalten. Signalisiert sind zwei Routen. Der Gemüsepfad führt über Flurwege und eignet sich deshalb hervorragend für Ausflüge mit dem Velo, den Skates oder auch zu Fuss.

Der Gemüsepfad ist Teil der nationalen Marketingkampagne des VSGP und somit ein wichtiger Bestandteil für die Förderung eines guten Images der Gemüseproduktion. Betreut wird der Pfad von Kurt Schwab. Er ist für die Beschilderung der Strecke und der Kulturen verantwortlich. Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen jedoch alle Produzenten mitwirken. Insbesondere gilt es zu erwähnen, dass die Kulturtafeln bei der Ernte der Parzelle nicht auf den Boden gelegt werden sollen. Die Betriebe sind gebeten, beim Abernten einer Fläche die Kulturtafeln um 180 Grad zu drehen (Beschriftung von Strasse nicht sichtbar). Kurt Schwab wird die Tafeln dann einsammeln. Werden die Kulturtafeln auf den Boden gelegt, so werden diese häufig übersehen und gehen verloren. Zum Teil werden die Kulturtafeln auch bei falschen Kulturen platziert. Dies gilt es ebenso zu vermeiden.

Weiter sind alle Bewirtschafter des Grossen Mooses gebeten, auf Verkehrsteilnehmer wie Velofahrer, Fussgänger oder Inlineskater Rücksicht zu nehmen – auch wenn es in den Sommermonaten oft hektisch ist. Nur so kann das Ziel der Imagepflege erreicht werden. Ein rücksichtsloses Verhalten von Produzenten gegenüber Besuchern hinterlässt bei letzteren einen schlechten Eindruck über die Gemüseproduktion.

Mehr Infos zum Gemüsepfad finden Sie unter: www.gemuese.ch/gemuesepfad

Merkblatt Terrainveränderungen

Der Kanton Bern hat neu ein Merkblatt zu Terrainveränderungen zur Bodenaufwertung ausserhalb von Bauzonen herausgegeben. In dieser kurzen Broschüre werden die Vorschriften der einschlägigen Gesetze und Verordnungen zu den Terrainveränderungen konkretisiert.

Unter Terrainveränderungen werden Aufschüttungen, Auffüllungen, Ab- und Aufhumusierungen, Niveauausgleiche und Bodenaufwertungen verstanden. Im Kanton Bern gilt grundsätzlich, dass für solche Massnahmen eine Bewilligung erforderlich ist. Eine Ausnahme gilt für Terrainveränderungen mit weniger als 100 m3 Oberboden-Auftrag. Zu beachten ist jedoch, dass beispielsweise Eingriffe in den geschützten Uferbereich, den Wald, in Naturschutzobjekte sowie in Grundwasserschutzzonen immer unter die Bewilligungspflicht fallen.

Ohne Baubewilligung darf somit nicht mehr als 100 m3 Oberboden-Material auf eine Fläche aufgeschüttet werden. Soll eine Parzelle mit mehr Material aufgewertet werden muss bei der zuständigen Gemeinde ein Baugesuch eingereicht werden. Betrifft die Terrainveränderung zudem mehr als 1000 m2 ist eine Projektleitung durch eine bodenkundliche Baubegleitung von der Planung bis zur Schlussabnahme obligatorisch. Bei weniger als 1000 m2 wird empfohlen, eine bodenkundlich versierte Person (z.B. vom INFORAMA) hinzuzuziehen.

Wichtig ist, dass bei Aufschüttungen die Abfolge der natürlichen Bodenschichten exakt eingehalten wird. Somit ist es nicht zulässig, dass Unterbodenmaterial auf den Oberboden aufgetragen wird. Aber auch hier gibt es wieder eine Ausnahme: Sand darf nach Rücksprache mit dem Amt für Wasser und Abfall zur Bodenaufwertung auch oberflächlich ausgebracht und eingearbeitet werden.

Es empfiehlt sich, bei geplanten Terrainveränderungen das Vorhaben und die gesetzlichen Vorschriften genau zu prüfen. Unten finden Sie das entsprechende Merkblatt zum Download.

pdf Merkblatt Terrainveränderungen zur Bodenaufwertung (1.60 MB)

Bekämpfung des Erdmandelgrases

Das Erdmandelgras ist im Seeland weiter auf dem Vormarsch. Um die Verbreitung des Problemunkrautes zu stoppen, bedarf es diverser Bekämpfungsmassnahmen.

Untenstehenden finden Sie Informationsunterlagen zum Erdmandelgras bzw. zu Bekämpfungsmöglichkeiten.
Bei Fragen hilft Ihnen Lutz Collet, Zentralstellenleiter Gemüse Kanton Freiburg, gerne weiter (026 305 58 75 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

pdf Bekämpfungsmassnahmen im Acker- und Gemüsebau (1.04 MB)

pdf Erdmandelgras - ein Problemunkraut (1.16 MB)

pdf Erdmandelgrasbefall - massive Ertragseinbussen in Kartoffeln und Zuckerrüben (151 KB)

pdf Erkennung und Bekämpfung des Erdmandelgrases (207 KB)

pdf Kompostierung und Erdmandelgras (1.82 MB)

Meldungen von frei verfügbaren Mengen

Die Importregelung ist unbestritten ein wichtiges Instrument für den Gemüsemarkt. Damit die richtigen Entscheide getroffen werden können, sind die Fachstellen für Gemüsebau der Kantone Bern und Freiburg, sowie auch die Geschäftsstelle des Verbandes Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) auf die zuverlässige Meldung der frei verfügbaren Mengen angewiesen. Bei der Meldung dieser Mengen müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Eine „frei verfügbare Menge“ ist Ware, die qualitativ einwandfrei ist, in den nächsten zwei Tagen (und/oder den darauffolgenden zwei Tagen) geliefert werden kann, nicht für einen angestammten Abnehmer vorreserviert ist und somit von allen Marktakteuren gekauft werden kann.
  • Die frei verfügbaren Mengen müssen der Fachstelle für Gemüsebau bis am Tag der Importregelung (in der Regel Dienstag und Donnerstag) um 07.00 Uhr mittels Formular per Fax oder E-Mail gemeldet werden.
  • Die Mengen sind in der Einheit Tonnen aufzuführen. Es ist anzugeben, in welchem Zeitraum die Ware verfügbar ist.
  • Die gemeldeten Mengen werden inklusive Angaben des Produzenten an den Handel weitergereicht.

Es sei an dieser Stelle auch nochmals betont, dass Falschmeldungen und Spekulationen in der Importregelung keinen Platz haben und der ganzen Branche schaden.

Das Formular zur Erfassung der frei verfügbaren Mengen wird durch die kantonale Fachstelle Bern oder Freiburg versendet. Falls Sie bisher dieses Formular nicht bekommen haben und es gerne erhalten würden, melden Sie uns Ihre Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse. Wir werden Sie dann auf der Verteilerliste hinzufügen, damit wir Ihnen jeweils den Importantrag zustellen können.

Kontakt:

Fachstelle für Gemüsebau des Kantons Bern
Stefan Wyss
Telefon: 031 636 92 35
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Lehrbetriebe gesucht

Seit Jahren sind gut ausgebildete Fachkräfte im Gemüsebau Mangelware. Nach einem Anstieg der Lehrlingszahlen in den letzten Jahren ist es in diesem Jahr zu einem starken Rückgang der Lernenden im Gemüsebau gekommen.

Neben einer intensiveren Berufswerbung ist es für die Branche wichtig, das Lehrstellenangebot hoch zu halten. Aus diesem Grund sind auch im Seeland geeignete Betriebe gesucht, die mithelfen, die Zukunft des Berufsstandes zu sichern. Wer Freude an der Ausbildung junger Menschen hat, mehrere Gemüsearten im Freiland oder unter Glas anbaut und die Meisterprüfung oder eine gleichwertige Ausbildung hat, der kann sich für eine Lehrbetriebsanerkennung beim VSGP gerne anmelden.

Auf dem Lehrstellennachweis LENA können Lehrbetriebe ihre offenen Lehrstellen melden. Leider sind nicht alle Gemüsebau-Lehrbetriebe angemeldet. Die Liste der Lehrbetriebe ist auf agri-job.ch zu finden.

Das Richtpreis-Bulletin der Gemüsebörse BE-FR-SO

Im Seeland wird wöchentlich die Angebots-, Nachfrage- und Marktsituation der Gemüse erörtert. Das Ergebnis der Besprechungen findet seinen Niederschlag im Seeländer-Richtpreisbulletin. Diese Preise sind nicht verbindlich, da sie unter bestimmten Bedingungen täglich ändern können, denn Gemüse ist ein Naturprodukt und somit den Launen der Natur ausgesetzt. Die Preise dienen aber als Richtgrösse.

Bezug5smöglichkeit: Stefan Wyss, Präsident Gemüsebörse BE-FR-SO
Tel. +41 31 636 92 35, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Beispiel: Börsenbulletin Nr. 42 vom Dienstag, 17. Oktober 2017
pdf Das Richtpreis-Bulletin der Gemüsebörse (766 KB)

Wie viel kostet mich die Produktion von 1kg, Stück oder Bund

Mit ProfiCost Gemüse steht dem Schweizer Gemüsebau bereits seit einigen Jahren ein hilfreiches Tool für die Berechnung von betriebsspezifischen Produktionskosten von diversen Gemüsekulturen zur Verfügung. Im Frühjahr 2018 ist eine komplett überarbeitete Neuauflage des bewährten Hilfsmittels erschienen.

Was ist neu?

Die auffälligste Neuerung bei der aktuellen ProfiCost-Ausgabe ist die überarbeitete Benutzeroberfläche. Die Dateneingabe erfolgt neu chronologisch entlang des Kulturablaufs. Neu ist auch, dass die Standartwerte einfach verändert und somit den betrieblichen Bedingungen angepasst werden können. Die neue Version ermöglicht damit eine Szenarienberechnung. So kann bspw. schnell und einfach simuliert werden, welche betriebswirtschaftliche Auswirkung eine Erhöhung der Richtlöhne auf den Betrieb hat.

Etwas weniger auffällig, aber nicht minder nützlich, sind die neuen Standartdaten, auf welchen die Berechnungen beruhen. Gegenüber der Version vom Jahr 2013 wurden zudem neue Kulturen aufgenommen. Somit stehen über 90 Kulturen (Bio und SGA) zur Verfügung.

Möglichkeiten zur Installation

Die neue Ausgabe des ProfiCost kann wie bereits die Vorgängerversion lokal auf einem PC installiert oder als Druckversion genutzt werden. Zudem wurde mit der neuen Ausgabe auch die Möglichkeit einer Weblösung geschaffen. Damit kann unabhängig vom PC via Internet auf die Daten zugegriffen werden.

Support von den Fachstellen

Mit den zusätzlichen Möglichkeiten des ProfiCosts wurde auch die Bedienung etwas anspruchsvoller. Jedoch stehen hilfreiche Video-Anleitungen zur Verfügung, damit sich der Benutzer im Programm schnell zurecht findet. Weiter unterstützen Sie auch die Fachstellen für Gemüsebau der Kantone Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerne bei der Kalkulation Ihrer betriebsspezifischen Produktionskosten.

Weitere Infos zum neuen ProfiCost finden Sie auf proficost.ch oder bei Ihrer Fachstelle.

Pflanzenschutzmittel-Listen

Der Bund arbeitet seit 2010 am Programm „Gezielte Überprüfung Pflanzenschutzmittel“. In den vergangenen Jahren gab es deshalb immer wieder Rückzüge von Pflanzenschutzmitteln. Um über die zugelassenen Mittel informiert zu sein, helfen Ihnen die folgende Links:

Forum Forschung Gemüse

Das Forum dient dem Schweizer Gemüsebau und gilt als Anlaufstelle für Anliegen der Produktion und Beratung an die gemüsebauliche Forschung und umgekehrt.

Ziele:

  • Förderung der praxisnahen Forschung für den Schweizer Gemüsebau

  • Förderung der Kommunikation zwischen Forschung und Entwicklung, Praxis und Beratung

  • Förderung der Vertrauensbildung unter den Partnern

Aufgaben:

  • Das Forum greift Fragen und Anliegen der gemüsebaulichen Praxis und Beratung auf, gewichtet sie und lässt diese Anliegen in die zukünftige Forschungstätigkeit der Forumspartner einfliessen.

  • Das Forum hat Einsicht in die aktuellen Arbeitsprogramme und bespricht zukünftige gemüsebauliche Forschungsprojekte mit Vertretern der Forschung.

  • Aussprachen zwischen dem Forum und den Partnern finden mindestens einmal jährlich statt.

  • Über die Tätigkeiten des Forums wird öffentlich informiert unter szg.ch

Eingabe von Forschungsanliegen:

  • Beim Forum Forschung Gemüse können jeweils bis zum 01. September Forschungsanliegen aus der Praxis eingegeben werden.

  • Die Eingabe der Forschungsanliegen kann direkt über die Website gemacht werden.

Kontakt:

Sekretariat:

Forum Forschung Gemüse - c/o SZG / CCM / CSO
Bern-Zürich-Strasse 18 - 3425 Koppigen, Schweiz
Telefon: +41 34 413 70 70 - Fax: +41 34 413 70 75

Präsident:

René Steiner - INFORAMA Seeland
Herrenhalde 80 - 3232 Ins, Schweiz
Telefon: +41 31 636 24 19